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Das Kündigungsverfahren Beteiligungsrechte der SBV

Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Teilhabepolitik (THP)

Kategorie

  • Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Teilhabepolitik (THP)

Freistellung

  • § 179,4 SGB IX

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Zielgruppe

  • SBV

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Was sind meine Aufgaben als Vertrauensperson oder Stellvertreter*in, wenn der Arbeitgeber Beschäftigte mit einer (Schwer-)Behinderung kündigen will? Nach der Reform des § 178 Abs. 2 SGB IX ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zuvor nicht angehört wurde. Grund hierfür sind besonderen gesetzlichen Regelungen, die frühzeitige Beschäftigungssicherungsmaßnahmen für Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung fordern. Hierbei hat der Arbeitgeber die SBV und den BR zu beteiligen. In diesem Seminar werden die erforderlichen Handlungsschritte systematisch erarbeitet: der Ablauf des Präventionsverfahrens, die Einbeziehung externer Akteure, die umfassende Beteiligung der SBV und deren Stellungnahme bis hin zur Kündigungsschutzklage durch die Betroffenen.

Themen im Seminar "Das Kündigungsverfahren Beteiligungsrechte der SBV"

  • Was heißt unverzüglich zu unterrichten und anzuhören?

  • Was kann die SBV tun, wenn die Unterrichtung nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht umfassend erfolgt?

  • Was sagt die aktuelle Rechtsprechung?

  • Welche Bedeutung hat das Präventionsverfahren?

  • Wie kann eine enge Zusammenarbeit in diesen Angelegenheiten wachsen?

  • An welchen Schnittstellen arbeiten SBV und BR zusammen?

  • Wie gehen die Interessensvertretungen rechtlich, aber auch menschlich sinnvoll vor?

Aktuelle Seminar Termine "Das Kündigungsverfahren Beteiligungsrechte der SBV"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Bad Orb 19.02.2025 - 21.02.2025OA05825Verfügbar
Bad Orb 01.09.2025 - 03.09.2025OB03625Verfügbar
Standort
Bad Orb
Zeitraum
 19.02.2025 - 21.02.2025
Seminar-Nr.
OA05825
Verfügbarkeit
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Standort
Bad Orb
Zeitraum
 01.09.2025 - 03.09.2025
Seminar-Nr.
OB03625
Verfügbarkeit
Verfügbar
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